HOAI Klageverfahren – Schlussantrag des Generalanwalts: HOAI verstößt gegen EU-Recht

Qualität des Planens und Bauens in Deutschland bedroht

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI gilt für alle Planer, die im Inland für inländische Projekte Architekten- oder Ingenieurbauleistungen erbringen. Die seit 1977 bestehende Ordnung gewährleistet die Qualität des Bauens und den fairen Wettbewerb in Deutschland.

Die EU-Kommission leitete 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, weil sie der Auffassung war, dass die HOAI mit ihren Sätzen zur Höchst- und Mindestvergütung gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoße und die Niederlassungsfreiheit behindere.

Der Generalanwalt legte heute seine Schlussanträge dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Er gab damit dem Gericht seine Urteilsempfehlung: Die HOAI der Bundesrepublik Deutschland verstoße gegen das EU-Recht und müsse dem europäischen Recht angepasst werden. Diese Verkündung lässt nichts Gutes ahnen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts häufig folgt und die finale Entscheidung dementsprechend ausfallen könnte.

Eine solche Entscheidung des EuGH wäre eine Ohrfeige für den Verbraucherschutz! Der BDB warnt eindringlich vor den drohenden Gefahren, welche diese Entscheidung mit sich bringen würde. Billiganbietern wäre es zunehmend möglich, sich auf dem deutschen Markt zu etablieren. Somit müssten die Verbraucher sehr wahrscheinlich schlechtere Planungsleistungen in Kauf nehmen. Die gewohnt gute Bauqualität, die nicht zuletzt durch die deutschen Vergütungsregelungen der Honorarordnung sichergestellt ist, wird es dann nicht mehr geben. Wenn keine auskömmlichen Preise mehr erzielt werden können, droht ein massiver Qualitätseinbruch.

Es muss nun alles dafür getan werden, dass die HOAI so weit wie irgend möglich weiter angewendet werden kann. „Deutschland muss verteidigen, was erhalten werden kann“,  so der BDB-Präsident Hans Georg Wagner. Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren weiterhin ein auskömmliches Honorar gewährleisten und den Bauherren die Qualität ihrer Bauprojekte sichern!

BDB-Bund