BDB-Vorstand Reimann im ZDB-Ausschuss Berlin

Nach der Wahl von Rüdiger Otto zum Vorsitzenden des Ausschusses Recht und Wirtschaft ZDB

 

BDB-Vorstand Reimann war im ZDB-Ausschuss Wirtschaft und Recht am 27. + 28.09.2018 in Berlin aktiv und hatte Gelegenheit, mit dem Staatsekretär Christian Hirte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu sprechen.

 

In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses Wirtschaft und Recht und des Mittelstandsausschusses des HDB wurde ein reger Austausch zu den Themen Mantelverordnung, Bauprodukteverordnung und Wiedereinführung der Meisterpflicht in Bauhandwerken geführt. Gerade die Mantel- und Bauprodukteverordnung sind nach Auffassung von Reimann für die Mitglieder des BDB-HESSENFRANKFURT von großer Bedeutung.

 

Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung soll die seit dem Jahre 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand angepasst werden. Die vorliegende Mantelverordnung besteht aus mehreren Teilen. Den Kern des Regelungsvorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert.

 

Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung sollen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt werden. Mit der Neufassung werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt.

 

„Von der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und der Altlastenverordnung sind aufgrund der dort vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer betroffen und somit die planenden Architekten, also unsere Mitglieder im Verband“, führt Reimann aus.

 

Staatssekretär Christian Hirte (2. v.L.) im Gespräch mit Dr. Andreas Geyer

Noch viel stärker sieht der BDB-HESSENFRANKFURT eine Vielzahl seiner Mitglieder von der Bauprodukteverordnung betroffen. Sie legt Bestimmungen fest für die Sicherheit von Gebäuden und anderen Bauwerken und behandelt Aspekte des Gesundheitswesens, der Dauerhaftigkeit und Energieeinsparung, des Umweltschutzes, sowie wirtschaftliche Aspekte und andere wichtige Belange des öffentlichen Interesses. Das aktuelle Problem liegt darin, dass die europäischen Normen nicht mehr um nationale Regelungen ergänzt werden dürfen, um sie tatsächlich handhabbar zu machen. Die europäisch harmonisierten Bauproduktnormen weisen jedoch größtenteils sicherheitsrelevante Mängel und Lücken auf.

 

Im vergangenen Jahr haben sich die Verbände der Bauwirtschaft intensiv in die Diskussion um die unabdingbare Fortentwicklung der EU-Bauprodukteverordnung eingebracht. Die Bundesregierung hat in der Folge zentrale Kritikpunkte aufgegriffen und gegenüber der europäischen Kommission gegen zunächst zwei mangelhaften Bauproduktnormen Klage erhoben.

 

Die HwO-Novelle 2004, mit der Meisterpflicht in mehreren Handwerken, hat dazu geführt, dass jeder der möchte, sich ohne Nachweis einer Qualifikation in einigen Bereichen des Handwerks selbständig machen kann. Mit der HwO-Novelle wurde das Tor zur Scheinselbständigkeit und damit zur Schwarzarbeit und Illegalität weit aufgemacht.

 

Thomas M. Reimann, Rüdiger Otto (Vizepräsident ZDB), Dr. Andreas Geyer (Hauptabteilungsleiter Wirtschaft)

Die mangelnde Qualifikation der Nicht-Meisterbetriebe führt immer häufiger zu Mängeln. So setzt sich der ZDB (Zentralverband Deutsches Baugewerbe) für die Wiedereinführung der Meisterpflicht ein. Reimann fand in diesem Zusammenhang deutliche Worte: „Akzeptanz und Attraktivität wird in der Bauwirtschaft vom Facharbeiter auch unmittelbar mit gerechter Entlohnung gesehen. Diese kann nur stattfinden, wenn auch die Vergabe zu fairen und gerechten Bedingungen erfolgt. Das ist meines Erachtens in vielen Fällen bei der öffentlichen Hand nicht der Fall. Ich rate daher an, die Vergabekriterien dahingehend zu ändern, dass ausschließlich präqualifizierte Unternehmen zu Teilnahme am öffentlichen Wettbewerb zugelassen werden und bei der Vergabe Berücksichtigung finden. Lässt es sich nicht kurzfristig aufgrund von europäischem Recht zeitnah umsetzen, so empfehle ich die freiwillige Selbstverpflichtung zu dieser Regelung. Das stärkt die Branche und sorgt für die notwendige Nachhaltigkeit und Qualität, verhindert andererseits Schwarzarbeit und Lohndumping.“

 

Erfreut zeigt sich Ostermann, dass mit Thomas M. Reimann, dem BDB-Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit, ein ehrenamtlich aktiver Unternehmer aus Hessen in Berlin im Ausschuss vertreten ist. „Ein gutes Beispiel, aus Netzwerken einen Mehrwert zu generieren. Das ist nur darstellbar, da der Kollege sowohl im Vorstand des VbUH (Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.), wie auch als Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses der VhU (Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.) aktiv ist. Dieses Wirken ist für uns als Verband mehr als zu begrüßen. Natürlich ist es wichtig, dass wir zu diesen Fachthemen, die gerade auch unsere Architekten und Ingenieure mittelbar betreffen, die Informationen aus erster Hand bekommen.“

 

BDB-HESSENFRANKFURT, Thomas M. Reimann