Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen

 

Bundesrat beschließt morgen nur ‚Second-best-Lösung‘ mit viel Bürokratie. Staatlich verursachtes Entsorgungschaos darf sich nicht wiederholen!

 

Zur morgigen Bundesratsabstimmung über die Entsorgung von HBCD-haltigem Dämmstoff erklärte Jörg Brömer, Vorsitzender des Bauausschusses der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und Geschäftsführer des Wiesbadener Bauunternehmens Brömer und Sohn GmbH: „Der Bundesrat kann dem Entsorgungschaos der letzten Monate ein Ende setzen. Das wäre zu begrüßen. Die Bauwirtschaft ist auf verlässliche, rechtssichere, und praktikable Regelungen für die Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle angewiesen. Die neue Bundesverordnung ist aber nur eine ‚Second-best-Lösung‘ mit viel Bürokratie. Sie sieht umfangreiche Dokumentationspflichten vor, die uns in der Zukunft große Probleme bereiten werden. Die stetig steigenden Energieeffizienz-Vorschriften – auch für Bestandsgebäude – werden in den nächsten Jahren zu immer größeren Entsorgungsmengen, Engpässen und Kosten führen“, zeigte sich Brömer besorgt.

 

Thomas Reimann, Vorstandsvorsitzender des Bad Vilbeler Bauunternehmens Alea AG und stellvertretender Vorsitzender des VhU-Bauausschusses, ergänzte: „Alles ist besser als der Status Quo! Deponie- und Entsorgungskapazitäten für Bauabfälle in Hessen sind knapp und wurden durch die Einstufung als ‚gefährliche Stoffe‘ im Herbst 2016 teilweise komplett versperrt. Baustellen mussten stillgelegt werden. In meinem Unternehmen hat sich der Abriss eines alten Gebäudes um 6 Monate verzögert, ebenso der Bau eines hocheffizienten Neubaus. Verschärfungen der Energieeinsparverordnung und Verhinderung von Entsorgungswegen – das passt nicht zusammen.“

 

Klaus Dreyer, Leiter Corporate Facility Management des Gesundheitskonzerns Fresenius in Bad Homburg und weiterer stellvertretender Vorsitzender des VhU-Bauausschusses, sagte: „Fresenius hat den Anspruch, moderne und energieeffiziente Liegenschaften zu entwickeln. Für uns ist es wichtig, dass Neubau- und Sanierungsprojekte reibungslos möglich sind und nicht durch Entsorgungsengpässe verzögert werden. Ich begrüße es daher sehr, wenn die Verständigung auf die vom Bundesumweltministerium eingebrachte Verordnung im Bundesrat gelingt!“

 

Hintergrund der Debatte ist eine EU-Verordnung, die dazu geführt hatte, dass der Bundesrat auf Vorschlag des hessischen Umweltministeriums seit dem 1. Oktober 2016 HBCD-haltige Stoffe als „gefährlichen Abfall“ einstufen ließ. Die Folge war ein Entsorgungsnotstand bundesweit. Viele Müllverbrennungsanlagen hatten wegen der Einstufung die Annahme verweigert, die Entsorgungspreise waren auf über 7.000 Euro pro Tonne explodiert und Baustellen mussten stillgelegt werden. Nun soll die Einstufung als „gefährliche Abfälle“ rückgängig gemacht werden. Umfangreiche Dokumentationspflichten sollen jedoch aufrechterhalten bleiben, was die Wirtschaft kritisiert.

 

VhU