2016 soll „Wohnungsbau-Jahr“ werden – Neues Positionspapier der Aktion Impulse zu erforderlichen Maßnahmen für eine Wohnungsbauoffensive

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Die Bau- und Immobilienbranche hat Bund und Länder aufgefordert, 2016 zum „Wohnungsbau-Jahr“ zu machen. Hierzu legte die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, der neben dem BDB über 30 weitere wichtige Verbände und Organisationen der Planungs-, Bau- und Wohnungswirtschaft angehören, darunter die Bundesarchitekten- und die Bundesingenieurkammer, die IG BAU, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Wohnungsverband GdW, Anfang Januar 2016 ein neues Positionspapier vor. Dieses umfasst zentrale Kernforderungen für eine Wohnungsbau-Offensive.

 

Die in der Aktion Impulse zusammengeschlossenen Verbände machen darin deutlich, dass „Bund und Länder dringend zusätzliche Steueranreize für den Neubau von bezahlbaren Wohnungen schaffen müssen“. Ebenso verlässliche Rahmenbedingungen, um einen Neustart beim bezahlbaren und beim sozialen Wohnungsbau zu erreichen. Dieser Forderungskatalog zum Wohnungsneubau wurde an die wichtigsten Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages sowie an alle Ministerpräsidenten verschickt.

 

Gerade in Großstädten und Ballungsräumen habe sich das schon bestehende Wohnungsdefizit in 2015 noch einmal enorm vergrößert. Der Zuzug nach Deutschland stelle den Wohnungsmarkt vor eine zusätzliche Herausforderung. Die „Wohnungsbau-Zielmarke“, so die Aktion Impulse, liegt deshalb in den kommenden Jahren bei 400.000 Wohnungen, die neu gebaut werden müssen – und zwar pro Jahr. Über den schon bestehenden, aber viel zu geringen Wohnungsneubau hinaus seien damit jährlich rund 80.000 neue Sozialmietwohnungen notwendig. Zusätzlich erforderlich sind weitere 60.000 bezahlbare Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dies mache einen Kurswechsel bei der Wohnungsbaupolitik notwendig. „Bund und Länder dürfen dabei keine Zeit verlieren. Sie müssen gleich zu Beginn des neuen Jahres die Pflöcke für eine neue Wohnungsbaupolitik einschlagen“, forderte der Koordinator der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, Dr. Ronald Rast.

 

Konkret sei es spätestens mit der erneuten Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) seit dem 1. Januar 2016 notwendig, für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum die lineare Abschreibung von 2 auf insgesamt 4 Prozent zu erhöhen. Der BDB und die weiteren Verbände und Organisationen der Aktion Impulse begründen die beiden zusätzlich erforderlichen Prozentpunkte damit, dass die anteilige Erhöhung der linearen AfA von 2 auf 3 Prozent einer sachgerechten Anpassung der Abschreibung an die sich verändernde, deutlich abnehmende technische Nutzungsdauer der Gebäude entspreche. Ein weiteres Prozent sei als Sonderabschreibung für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ausschließlich in Ballungsgebieten dringend erforderlich, um insbesondere private Investoren für den Wohnungsneubau zu motivieren.

 

Alternativ wird der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Vorschlag, zusätzlich zur linearen Abschreibung von 2 Prozent eine gezielte Sonderabschreibung für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten einzuführen, ausdrücklich begrüßt. Danach soll es zeitlich und regional begrenzt für zwei Jahre eine 10-prozentige und ein Jahr lang eine 9-prozentige Sonderabschreibung geben. Mit diesem steuerlichen Instrument könnten Bund und Länder zügig genau dort einen Effekt erzielen, wo Wohnraum Mangelware ist und Mieten explodieren. Aus Sicht der Aktion Impulse ist es daher äußerst wichtig, dass sich Bund und Länder jetzt schnell darauf einigen, damit so Impulse für bezahlbaren Wohnungsneubau gesetzt werden können.

 

Um einen Neustart beim sozialen Wohnungsbau zu schaffen, plädieren die Verbände und Organisationen der Aktion Impulse auch hier dringend für eine Sonderabschreibung. Die Wohnungsbau-Experten fordern dazu die Wiedereinführung des Paragrafen 7k im Einkommensteuergesetz. Damit könne es gelingen, den Neubau von Sozialmietwohnungen regional gezielt anzukurbeln. Gleichzeitig müsse der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau 1,5 Milliarden Euro jährlich – und damit 500 Millionen Euro mehr als bislang zugesagt – bereitstellen, so die eindeutige Forderung der Aktion Impulse. Zudem muss der Bund dabei auf Nummer sicher gehen, dass die Länder das Geld auch tatsächlich ausschließlich für den Bau von Sozialwohnungen verwenden und es nicht, wie in der Vergangenheit oftmals passiert, zweckentfremdet eingesetzt wird.

 

Scharfe Kritik richtet die Aktion Impulse in ihrem neuen Positionspapier an die Adresse einiger Bundesländer, denn diese haben die Grunderwerbsteuer als neue Geldquelle entdeckt und inzwischen teilweise schon mehrfach nach oben geschraubt. Erforderlich ist daher, ab 2016 die Grunderwerbsteuer für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum in den kommenden fünf Jahren auf 3,5 Prozent zu begrenzen. In keinem Fall sollte eine weitere Erhöhung der Grunderwerbssteuer erfolgen, da das die Impulswirkung einer Sonderabschreibung gleich wieder erheblich gefährden würde.

 

Darüber hinaus sprechen sich der BDB und die weiteren Verbände und Organisationen der Aktion Impulse für die Bereitstellung von kostengünstigem Bauland für den Neubau von bezahlbarem und von sozialem Wohnraum durch Bund und Länder aus. Der Bund solle hier beim Verkauf von Liegenschaften durch die Bundesimmobilienanstalt Vorbild sein. Auch die Länder sollten Vorschriften für ihre Gemeinden erlassen, die eine kostengünstige Abgabe von Bauland ermöglichen, so die Forderung der Aktion Impulse.

 

Das vollständige Positionspapier können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.