BDB-Präsident Hans Georg Wagner fordert in Brief an EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska einen Stopp des „EU-Dienstleistungspakets“

 

Als führender Berufsverband von Architekten und Ingenieuren in Deutschland steht der BDB allen Bestrebungen zur Vollendung des Binnenmarktes in Europa und zur Erleichterung des Niederlassungs- und Dienstleistungsverkehrs positiv gegenüber. Jedoch sieht der BDB mit großer Sorge, dass die EU-Kommission mit ihrem vorgelegten Entwurf zu einem Richtlinienvorschlag für ein sogenanntes „Dienstleistungspaket“ im Hinblick auf Schaffung von Bürokratie und Eingriffe in nationale Gesetzgebungskompetenzen entschiedene Schritte zu weit geht.

 

Daher hat sich BDB-Präsident Hans Georg Wagner am 16. August 2017 mit einem Brief an die zuständige EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska, gewandt, in der Hoffnung, dass die EU-Kommission in Anerkennung der vorgebrachten Argumente diesen Richtlinienvorschlag nicht weiter verfolgt.

 

Die Architekten- und Ingenieurkammern in den Bundesländern als Körperschaften öffentlichen Rechts verfügen über die notwendige Kompetenz und Erfahrung, bei Architekten und Ingenieuren aus EU-Mitgliedstaaten innerhalb kurzer Bearbeitungszeit die Voraussetzungen für eine Niederlassung oder berufliche Tätigkeit im Zuge des reinen Dienstleistungsverkehrs zu schaffen. Bei ihren Entscheidungen berücksichtigen die Kammern voll inhaltlich die Vorschriften der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, die die gegenseitige Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienabschlüssen regelt. Insofern besteht gar keine Notwendigkeit, darüber hinaus gehende Regelungen treffen zu müssen.

 

Die Einführung einer EU-Dienstleistungskarte würde unnötigerweise zusätzliche
Bürokratie und Kosten für die Architekten und Ingenieure erzeugen, dass sie die Schaffung einer neuen Institution auf Bundesebene für die Verfahren zur Ausstellung dieser Dienstleistungskarte erfordern würde. Dies passt nicht in die Zeit, da sie allen Bestrebungen zur Entbürokratisierung und Vereinfachung von Verfahren entgegen läuft und mit den vorhandenen Berufskammern der Architekten und Ingenieure funktionsfähige Einrichtungen in allen Bundesländern vorhanden sind.

 

Zudem sieht der BDB auch in der beabsichtigten Verschärfung des Notifizierungsverfahrens einen nicht zu akzeptierenden Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz des nationalen Gesetzgebers und der Ländergesetzgeber. Die derzeitige Regelung ist völlig ausreichend.

 

Wir werden Sie in den BDB-Medien aktuell  über die weitere Entwicklung zu dieser Thematik informieren.

 

BDB-Bund